INTERESSANTES / FÜR KOLLEGEN
Editorial Rot&Weiss 3-2013
EIN NEUER VERSUCH
Es waren wieder einmal die Anderen. Die es einfach nicht verstehen, die es einfach nicht hinbekommen. Mit all denen hat die Zahnärztekammer ein ernsthaftes Problem. Wer genau diese Anderen sind? Kurzum: Es kann, je nach Laune der Kammervertreter, so gut wie jeden treffen.
Da kommt einer daher und schreibt darüber, wer sich wie über ein Thema zu äußern hat, wer wann eine Meinung haben darf und wann nicht. Gut, diese Form der Überheblichkeit kennen wir, daran haben wir uns gewöhnt. Wenn dies am Ende nicht auch noch mit einer Reihe Unwahrheiten und gravierender Fehleinschätzungen einherginge – man müsste es glatt ignorieren.
Sie ahnen es, liebe Kollegen: Wenn ein Text an dieser Stelle so beginnt, geht es höchstwahrscheinlich um einen Vertreter der Zahnärztekammer. Genauer gesagt geht es, wie schon in der vergangenen Ausgabe, um den überaus originellen Presse - referenten DDr. Claudius Ratschew.
In seiner Replik auf mein letztes Editorial steht jetzt nichts Neues. Jedenfalls nichts, was wir nicht schon aus der Zahnärzte - kammer gehört hätten. Nichts, was wir nicht schon kommentiert und richtiggestellt hätten. Wie erklärt man an sich einfache Sachverhalte so, dass sie auch der Pressereferent der Zahnärztekammer versteht? Einmal wollen wir es noch versuchen.
Ratschew zufolge sei es Ziel der Bundesinnung, es den Zahntechnikern zu ermöglichen, nach eigenem Ermessen an Pati - enten zu arbeiten. Das ist natürlich Unsinn. Wir wollten erreichen, dass Zahntechnikermeister im Auftrag des behandeln den Arztes bestimmte Arbeiten an Patienten durchführen dürfen. Diese Forderung haben wir mittlerweile erfolgreich durchgesetzt.
Darüberhinaus, so Ratschew, hätten wir gefordert, Patienten im Alleingang ganzheitlich beraten zu dürfen. Das ist – ja, genau: Unsinn. Offenbar fällt es Ratschew schwer, den Unterschied zwischen medizinischer und zahntechnischer Beratung zu verstehen. Also zum wiederholten Male: Ja, wir wollen Pati - enten über die zahntechnischen Möglichkeiten aufklären, mit ihnen über mögliche Verfahren und verfügbare Materialien sprechen. Ja, wir sind der Meinung, dies passiert bislang zu selten, wäre aber im Sinne aller Be teilig ten. Und: Nein, Herr DDr. Ratschew, das bedeutet nicht, dass wir in den Kompetenz - bereich der Zahnärzte eindringen wollen. Ganz und gar nicht. Ob und wie eine medizinische Behandlung letzten Endes erfolgt, muss natürlich weiterhin der Zahnarzt entscheiden. Was noch?
Die Annahme, dass eine Pati - entenberatung durch den Zahntechnikermeister „nur in An - we senheit des Zahnarztes und ausschließlich in dessen Ordination“ erfolgen dürfe, wie Ratschew schreibt, ist allerdings absurd. Vielleicht erklärt Ratschew in der nächsten Ausgabe der ÖZZ, aus welcher gesetzlichen Vorlage er dies herausliest. Wir werden unsere Produkte und Leistungen jedenfalls weiterhin selbst erklären und unsere Services weiterhin selbst bewerben. Wo wir das tun, wird weiterhin unsere Sache sein.
Früher sei die Zusammenarbeit zwischen Zahnärztekammer und Bundesinnung durchweg harmonisch gewesen, schreibt Ratschew. Keine Konflikte, nur Konsens. Die gute alte Zeit, der er da nachtrauert, hat es allerdings nie gegeben. Vereinbarungen, so sie überhaupt zustande kamen, hat die Zahnärztekammer in der glorreichen Vergangenheit ausnahmslos gebrochen. Dass wir als Zahntechniker unsere Anliegen auch durchsetzen können, ohne auf deren Segen zu warten, haben wir in den vergangenen Jahren gezeigt. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Da, wie Sie sagen würden Herr DDr., fährt die Eisenbahn drüber.